Thailand- Visa-Overstay by Jens Hoffmann.
Things to do and not to do.
Besser keinen Visa-Overstay verursachen ! Es ist kein Spass, durch Unwissenheit die thailändischen Visa-Regeln zu brechen.
Das ist im Königreich alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Praxis: Der 1. April ist als Ausreisetag in Ihrem Pass gestempelt, sie halten sich jedoch am 2. April immer noch in Thailand auf, damit überziehen Sie bereits ihre Aufenthaltsbewilligung.
Das Auswärtige Amt: „Reisende mit „Overstay“ riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre“. Aha.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die einen Rückflug erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich machen, zum Beispiel ein Krankheitsfall, oder man hat den Flug verpasst.
Wer ein paar wenige Tage „überzieht“ wird nicht gleich verhaftet – muss aber etwas bezahlen.
Hierzu die German Embassy Bangkok: „Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt.
Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet“.
Um jeglichen Ärger zu vermeiden, gehen Sie vor Ihrem Abflug direkt zum Schalter der Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) am Airport. Halten Sie das Geld parat und lassen Sie sich die Bezahlung quittieren. Also: 3 Tage overstay/ 1500 Baht. Der Vorgang dauert meist nicht länger als 10 Minuten. Geldstrafen kann man sogar im Voraus bei jeder Ausländerbehörde entrichten.
Sollten Sie aus wichtigem Grunde länger bleiben müssen, melden Sie sich umgehend persönlich bei der Behörde, um Verhaftung zu vermeiden.
Sollten Sie eine Verlängerung Ihres Visas benötigen wird dringend dazu geraten, dies nur bei dem thailändischen Immigration Office abstempeln zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. „Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen“, schreibt das Auswärtige Amt.
Sollte eine Befragung der Beamten durchgeführt werden, sind Sie verpflichtet, nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft zu erbringen. Auch muss die Ausreise durch ein gebuchtes Rückflugticket belegbar sein.
Sawasdee.